Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen 2016. Vergleichen Sie jetzt sorgfältig Leistungen und gehen Sie keine Kompromisse ein!

Gesetzlich Versicherte müssen bald mehr Geld für ihre Krankenkasse zahlen. Der Beitragssatz steigt laut Zeitungsberichten im kommenden Jahr auf durchschnittlich 15,8 Prozent – getragen wird das allein von den Arbeitnehmern.

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden daher im kommenden Jahr voraussichtlich um 0,3 Prozentpunkte steigen.

Finanzieren werden diese Erhöhung nur die Arbeitnehmer da, mit der Reform der Krankenkassenfinanzierung Anfang des Jahres, der Arbeitgeberanteil auf 7,3 Prozent gedeckelt wurde. Auch wenn der Beitrag für die Arbeitnehmer auf 7,3 Prozent gesenkt wurde, so werden es sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht nehmen lassen, je nach Finanzlage Zusatzbeiträge von Ihren Mitgliedern zu verlangen.

Angesichts dieser Beitragserhöhung und den Leistungskürzungen einiger gesetzlicher Krankenkassen im Jahr 2015, ist es jetzt umso wichtiger das Sie die Leistungen Ihrer Krankenkasse mit  anderern vergleichen.

Um nicht doppelt Draufzahlen zu müssen lohnt es sich vor allem Krankenkassen in den Bereichen der Zusatzleistungen zu vergleichen. Bei Ihrem Vergleich sollten Sie sich jedoch vor den folgenden bekannten Fallstricken hüten:

Diese sind…

Sie erhalten die Zusatzleistung nur unter Auflage

Ihnen steht die Zusatzleistung zwar zu, aber Sie müssen sich praktisch “verbiegen“ bevor Sie diese in Anspruch nehmen dürfen. Achten Sie deshalb vor allem darauf, dass Ihnen die Zusatzleistungen auch ohne ein sogenanntes Bonusprogramm oder andere bestimmte Auflagen (z. B. das Sie zuerst einige Kurse absolvieren müssen um dann die gewünschte Zusatzleistung in Anspruch nehmen zu können) zustehen.

Für Berufstätige ist es oft schwierig erst einige Kurse zu belegen bevor Ihnen die Zusatzleistung zusteht und für Kinder komplett unmöglich. Eine Privatrezept oder die formlose Befürwortung eines Arztes Ihres Vertrauens muss in jedem Fall für die Inanspruchnahme einer Zusatzleistung ausreichen.

Die Bezuschussung von Zusatzleistungen ist zu gering und nicht umfangreich genug

Es ist wichtig, dass Zusatzleistungen so umfassend wie möglich bezuschusst werden. Das heißt, dass bei der Wahl der richtigen Krankenkasse

  • die Anzahl der Behandlungen sowie
  • die Höhe der Bezuschussung ausschlaggebend sein sollte.

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Zusatzleistungen viel zu gering und ermöglichen Ihren Mitgliedern zudem nur eine geringe Anzahl an Behandlungen. Oft sind Patienten sich nicht im Klaren über die eigentlichen Kosten von Therapien wie

  • Osteopathie,
  • Bioresonanz oder
  • Homöopathie.

Erkundigen Sie sich deshalb zuerst bei Therapeuten, wie hoch die Kosten für Ihre gewünschten Zusatzleistungen/Behandlungen sind. Daraufhin können Sie besser eine informierte Entscheidung treffen in wie weit eine gesetzliche Krankenkasse die Behandlungen bezuschusst.

Es lohnt sich nicht Fragen bezüglich Behandlungskosten direkt an die gesetzliche Krankenkasse zu richten. Nach unserer Erfahrung haben deren Call-Center Mitarbeiter oft nur wenige oder falsche Kenntnisse über die verschiedenen Therapieverfahren, geschweige denn über Behandlungskosten.

Es steht Ihnen keine freie Therapeutenwahl zu

Es ist unumstritten das Therapeuten eine fundierte und langjährige Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich absolviert haben müssen, um Patienten sicher und kompetent behandeln zu können. Deshalb setzen die meisten gesetzlichen Krankenkassen heute voraus, das Therapeuten die eine Zusatzleistung anbieten eine langjährige Berufsausbildung absolviert haben müssen und einem Berufsverband angehören.

Es gibt jedoch gesetzliche Krankenkassen die hier noch weiter gehen und dies nicht immer mit dem besten Interesse für die Patienten sondern vor allem für Interessengruppen im medizinischen Bereich.

Bei der Wahl Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt Ihnen dies vor allem auf wenn Zusatzleistungen nur von Vertragspartnern, Vertragsärzten oder nur von einer gewissen Gruppe Therapeuten erbracht werden darf. Oft bringt dies Patienten, die schon einen Therapeuten ihres Vertrauens haben in eine schwierige Situation, wenn die Zusatzleistung von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen für diesen Therapeuten nicht bezuschusst wird. Dann stellt sich die Frage:

  • Gehe ich weiterhin zu meinem vertrauten Therapeuten und bezahle ich die Zusatzleistung selber oder
  • lass ich mich von einem Vertragspartner meiner Krankenkasse behandeln, den ich nicht kenne?

Lassen Sie sich nicht auf diesen Zwiespalt ein und entscheiden Sie sich von Anfang an für eine gesetzliche Krankenkasse die Ihnen den größt möglichen Freiraum für die Therapeutenwahl bietet, vor allem bei zu erwartenden Beitragserhöhungen.

florianbuchmueller