Osteopathie in der Schweiz
Osteopathie – ein geregelter Beruf
In der Schweiz ist die Osteopathie ein geregelter Beruf. Obwohl viele Kantone die Praxis der Osteopathie bereits anerkannt hatten, veröffentlichte die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) am 1. Januar 2007 Richtlinien an die Kantone zur Regelung der Osteopathie.
Die GDK erstellte daraufhin einen Anforderungskatalog für die Erlangung des interkantonalen Osteopathie-Diploms.
Diplom in Osteopathie
Um dieses Diplom in Osteopathie zu erlangen, müssen Absolventen ein fünfjähriges Vollzeitstudium in Osteopathie absolviert haben. Dieses Studium in Osteopathie ist üblicherweise auf einem Master-Level und beinhaltet ein zweijähriges Praktikum in Osteopathie in der Schweiz.
Um sich für die Praxis der Osteopthie zu qualifizieren, müssen Osteopathen ein GDK (interkantonales Diplom) in Osteopathie erlangen und in der Lage sein, Osteopathie in Bezug auf ‚physische und psychische Aspekte‘ auszuüben.
Das GDK Diplom für die Ausübung der Osteopathie ist ein Titel, der von der Kompetenzstelle in der Schweiz in Übereinstimmung mit Art.3 Paragraf 1 (c) der Richtlinie 2005/36/EC (diese Richtlinie verwaltet die Diplome zur europaweiten Anerkennung) vergeben wird.
Der Titel „Osteopath“ wird somit nach dem Schweizerischen Gesetz geschützt.
Nationales Verzeichnis (NAREG)
Das nationale Verzeichnis (NAREG), wird zurzeit von der bundesstaatlichen GDK geführt, das alle Fachkräfte der Gesundheitsberufe, einschließlich der Osteopathen reguliert. Das Verzeichnis verfolgt dasselbe Modell der Registrierung wie bereits für medizinische Berufe. Dies bedeutet, dass nicht nur die Osteopathie auf Bundesebene reguliert ist, sondern in den verschiedenen Kantonen geregelt ist.
Dadurch wird die Osteopathie jetzt als Gesundheitsberuf überregional anerkannt. Der Schweizerische Nationalrat einigte sich auch darauf, dass die Ausbildungsstandards für Osteopathie auf Masterniveau liegen sollen.
Lizenz zur Ausübung der Osteopathie
Die kantonalen Kompetenzbehörden in der Schweiz sind meistens die „kantonsärztlichen Dienste oder die Kantonsarztämter“, die die Lizenz zur Ausübung der Osteopathie liefern. Nach Erhalt dieser Lizenz, ist es Osteopathen gestattet selbstständig Osteopathie zu betreiben.
Die zuständige kantonale Institution (d.h kantonsärztliche Dienste oder Kantonsarztämter) trägt die Osteopathinnen und Osteopathen in das kantonale Osteopathenregister sowie in das nationale Osteopathenregister ein.
Gemäß dem kantonalen Gesetz ist die kantonale Kompetenzbehörde, die Behörde die Berufsausübungsbewilligungen erteilt und für die Regulierung von Osteopathinnen und Osteopathen zuständig ist. Disziplinarmaßnahmen und Sanktionen können in Form von Geldstrafen, Suspendierung von der Praxis und Aufhebung der Lizenz zur Ausübung der Osteopathie, umfassen.
Die berufliche Weiterbildung ist noch nicht in jedem Kanton eine Bedingung für die Registrierung als Osteopathin oder Osteopath. Gemäß neuerer kantonaler Gesetzgebung wird die berufliche Weiterbildung jedoch als Berufspflicht für Osteopathinnen oder Osteopathen vorausgesetzt, d.h die Verletzung dieser Pflicht könnte disziplinarische Maßnahmen für Osteopathen und Osteopathinnen bewirken.